Übergabe vertraglich vereinbaren

Baurecht: Bauunterlagen

Haben Erwerber Anspruch auf die Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen?

Erwerber einer Wohnung haben Anspruch auf Herausgabe wichtiger, vor allem für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlicher Planungs- und Bauunterlagen. Auch betriebs- und wartungsrelevante Dokumente zur Haustechnik muss der Bauträger übergeben.

In einem vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall (Urteil vom 13. Mai 2015, Az. 11 U 96/14) verfolgte eine Eigentümergemeinschaft neben dem Anspruch auf 183 000 Euro Kostenvorschuss zur Beseitigung ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -