Übergabe vertraglich vereinbaren
Baurecht: Bauunterlagen
Haben Erwerber Anspruch auf die Herausgabe von Planungs- und Bauunterlagen?
Erwerber einer Wohnung haben Anspruch auf Herausgabe wichtiger, vor allem für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlicher Planungs- und Bauunterlagen. Auch betriebs- und wartungsrelevante Dokumente zur Haustechnik muss der Bauträger übergeben.
In einem vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelten Fall (Urteil vom 13. Mai 2015, Az. 11 U 96/14) verfolgte eine Eigentümergemeinschaft neben dem Anspruch auf 183 000 Euro Kostenvorschuss zur Beseitigung ...
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