Urteil stärkt Eltern mit unheilbar kranken Kindern

Elterngeld plus Krankengeld?

Unter bestimmten Umständen können Eltern Krankengeld für Kinder und Elterngeld gleichzeitig beziehen

Das entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 18. Februar 2016 (Az. B 3 KR 10/15 R) im Fall einer Mutter, die einen unheilbar kranken Sohn hatte und ein zweites Kind bekam.

Um ein Kind mit einer tödlich verlaufenden Krankheit zu betreuen, kann ein Elternteil »grundsätzlich unbefristet« Krankengeld bekommen. Auch eine neu beginnende Elternzeit nach Geburt eines weiteren Kindes steht diesem Anspruch auf Krankengeld nicht entgegen. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und bestätigte damit die Zahlung von Kinderkrankengeld über die übliche Frist hinaus.

Das Gericht gab einer Mutter aus Berlin Recht. Ihr im Frühjahr 2001 geborener Sohn starb 2012 an der seltenen,...


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