Regelverstoß fürs Image

»Sächsische Zeitung« veröffentlicht Täterdetails und erntet Kritik

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 5 Min.

Manchmal kommt die Rebellion in Gestalt eines Witzchens daher. »Fährt ein Russe mit einem Transporter aus Polen ein Motorrad aus Deutschland durch die Gegend«, war kürzlich in einer Meldung der »Sächsischen Zeitung« über einen Diebstahl zu lesen. In einem anderen Text hieß es, am Hauptbahnhof von Dresden habe es eine Schlägerei gegeben. Beteiligt gewesen seien, so wird mitgeteilt, »15 bis 20 Nordafrikaner«.

Eine offene Rebellion sind derlei Meldungen, weil damit von einer journalistischen Grundregel in der Bundesrepublik bewusst abgewichen wird. Bei Berichten über Straftaten soll die Herkunft der Täter oder Verdächtigen nur Erwähnung finden, wenn sie zur Erklärung der Tat von Belang ist. So verlangt es der Pressekodex, an den sich deutsche Medien in aller Regel halten. Unter Ziffer 12 heißt es dort, eine Zugehörigkeit zu »religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten« werde nur erwähnt, wenn ein »begründbarer Sachzusammenhang« zum Verständnis des Vorgangs besteht. Eine Erwähnung, heißt es zur Begründung, könne »Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren«.

Minderheiten vor substanzlosen Verdächtigungen zu bewahren, ist auch das Ziel der Zeitung aus Dresden - die das freilich erreichen will, indem sie gezielt vom Kodex abweicht. Es liege dem Blatt »sehr am Herzen, die überwiegende Mehrheit der nicht kriminellen Flüchtlinge … zu schützen«, las man im Juli in einem Text unter der Überschrift »Fakten gegen Gerüchte«, der die neue Linie erklärte. Werde in Berichten über Straftaten die Herkunft der Verdächtigen nicht genannt, könne das »Raum für Gerüchte schaffen, die häufig genau denen schaden, die wir doch schützen möchten«.

Im Umgang mit teils hanebüchenen, teils diffamierenden Gerüchten über Zuwanderer haben Journalisten nicht nur in Dresden inzwischen viel Übung. In Halle verwendete die »Mitteldeutsche Zeitung« vor einiger Zeit sehr viel Mühe darauf, die falsche Behauptung zu entkräften, in einem zum Flüchtlingsheim umgewandelten Hotel sei der Hausmeister zu Tode geprügelt worden. Über vermeintliche Vergewaltigungen durch Flüchtlinge wird vielerorts in der Bundesrepublik gemunkelt - oft erweisen sich die Berichte als substanzlos. Zuwanderungsgegner aber stürzen sich emsig auf derlei angebliche Meldungen - die, wenn sie sich in Zeitungen nicht wiederfinden, Vorurteile gegen die angebliche »Lügenpresse« bestätigen. In Dresden ist das Klima in dieser Hinsicht besonders verroht. Aufmärsche von Pegida führen häufig vor den Verlag der »Sächsischen Zeitung«.

Für den Kurswechsel in Sachen Pressekodex hat freilich nicht der Druck der Straße den Ausschlag gegeben, sondern eine Umfrage unter Lesern. Ein Viertel der Befragten teilte dabei die Vermutung, Medien würden die Herkunft ausländischer Straftäter »aus Rücksicht auf diese« verschweigen. Die Leser schätzten zudem die Zahl krimineller Flüchtlinge deutlich höher ein, als sie ist. All das könne »rassistische Vorurteile befördern«, schreibt das Blatt und zieht Konsequenzen: Falls bekannt, nenne man die Herkunft künftig in jedem Fall - egal, ob es sich dabei um einen Deutschen handle, »was die Regel ist«, oder einen Ausländer.

Beim Presserat ist man über die Entscheidung alles andere als glücklich. Das Gremium, dessen Träger je zwei Verbände von Verlegern und Journalisten sind, wacht über die Einhaltung des Kodex; es nimmt Beschwerden von Lesern, Vereinen oder Parteien gegen vermeintliche Verstöße entgegen und ahndet Verletzungen mit Rügen. 2015 gab es 2358 Beschwerden, ein neuer Rekord. Sie mündeten in 35 Rügen, 14 mehr als im Jahr davor.

Zu dem in Ziffer 12 festgeschriebenen Diskriminierungsschutz hatte sich der Presserat erst im März nach einer Expertenanhörung ausdrücklich bekannt. Immer, wenn die Veröffentlichung einer Information diskriminierende Effekte befürchten lasse, sei »besonders hohe Sensibilität« gefordert, sagte Sprecher Manfred Protze, der zugleich den »Vorwurf des Verschweigens oder der Zensur« ausdrücklich zurückwies. Zu dem Zeitpunkt hatte der Chefredakteur der »Sächsischen Zeitung« das Plenum des Presserats bereits über den beabsichtigten Kurswechsel informiert. Dort stieß er auf wenig Gegenliebe. Man halte nicht nur den Umstand für falsch, dass vom Kodex abgewichen wird, sagt Cornelia Haß von der Deutschen Journalisten-Union (dju), sondern den grundsätzlichen Ansatz - »unabhängig von der Region, in der eine Zeitung erscheint«. Verbieten könne man die neue Linie aber nicht, ergänzt Edda Eick vom Presserat. Der Kodex sei zwar eigentlich »für die Branche verbindlich«; es handle sich aber um eine Form der freiwilligen Selbstkontrolle: »Jedes Medium muss selbst entscheiden, wie es berichtet.«

Spielräume für die Redaktionen lasse auch die Regelung im Kodex, betont Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband (DJV). Die pauschale Regelung der »Sächsischen Zeitung« lehnt er ab. »Es wäre falsch, generell die Ethnie zu verschweigen«, sagt er, aber es sei ebenso falsch, sie »auf jeden Fall immer zu nennen«. Die Redaktionen müssten im Einzelfall abwägen, sagt Zörner - eine Forderung, die auch Edda Eick vom Presserat teilt. Die abweichende Praxis des Dresdner Blatts wird das Gremium aufmerksam beobachten. Falls man Beschwerden erhalte, fügt Eick hinzu, werde man den Einzelfall prüfen - und »gegebenenfalls sanktionieren«. Zuletzt hatte sich die »Sächsische« 2013 und 2009 zwei so genannte nicht-öffentliche Rügen eingehandelt. So war kritisiert worden, dass sie den vollen Namen eines Mannes nannte, der eine Achtjährige getötet haben sollte. Um die Nationalität ging es damals noch nicht.

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