Plastikfolie ist Schutzbewaffnung

Nach Blockupy-Protesten: Frankfurter Gericht verurteilt Demonstrantin zu Geldstrafe

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Weil sie eine Plastefolie mit dem Aufdruck »99 Prozent« auf dem Kopf trug, soll eine Blockupy-Aktivistin nun 600 Euro zahlen. Die Richterin sah in der Folie eine passive Bewaffnung.

Die Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung des Neubaus der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main im Frühjahr 2015 verliefen teilweise gewalttätig. Einige Demonstranten attackierten eine Polizeistation und zündeten Streifenwagen an. Am Freitag stand nun eine Blockupy-Sympathisantin vor Gericht. Die 27-Jährige hatte aber weder Steine geworfen noch einen Polizeiwagen angezündet, trotzdem soll sie nun 600 Euro Geldstrafe zahlen. Der Grund: Sie trug eine Plastefolie auf dem Kopf. Wohl auch, um sich damit gegen den erwarteten Pfefferspray-Einsatz der Polizei zu schützen.

Das Frankfurter Amtsgericht sah in der schräg über das Gesicht reichenden Folie eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«. Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray wirkungslos gemacht werden. Dass die Folie den Aufdruck »99 Prozent« trug, eine Ans...


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