Neues Gesetz zur Integration
Für Geflüchtete traten am Samstag neue Regelungen in Kraft
Berlin. Das vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossene Integrationsgesetz ist am Samstag in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Regelungen, mit denen die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vereinfacht wird, zusätzlich sieht es neue Möglichkeiten vor, Auflagen und Sanktionen zu verhängen.
Schon während des Asylverfahrens sollen Flüchtlinge nun die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen. So können sie zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August startete die Bundesregierung ein ein entsprechendes Programm, das 100 000 Arbeitsgelegenheiten schaffen soll.
Geduldete Flüchtlinge erhalten mit dem neuen Gesetz ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die eventuell anschließende Beschäftigung. Damit soll ihnen und den Ausbildungsbetrieben mehr Rechtssicherheit gegeben werden.
Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in einigen Regionen für drei Jahre auf die »Vorrangprüfung«. Hier fällt nun die bisher notwendige Prüfung weg, ob eine entsprechende Stelle auch mit einer »bevorrechtigten« Person besetzt werden kann. Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass die Bundesländer Flüchtlingen bis zu drei Jahren nach Ankunft einen Wohnsitz zuweisen können. Dies soll die Konzentration Zugezogener auf die Ballungsräume verhindern. Weiter verpflichtet das Integrationsgesetz die Geflüchteten, früher Deutsch zu erlernen. Sie müssen binnen eines Jahres an einem Integrationskurs teilnehmen, statt wie bisher in zwei Jahren. Bestimmte Leistungsberechtigte werden zur Teilnahme an Integrationskursen gezwungen, bei »Integrationsverweigerung« drohen ihnen nun Leistungskürzungen.
Unionsfraktionschef Volker Kauder sagte mit Blick auf die Integration, es sei nun viel geschehen, um den Menschen den Einstieg in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Flüchtlinge müssten aber »auch selbst ihren Beitrag dazu leisten«. Auf heftige Kritik stößt das Gesetz jedoch bei den Oppositionsparteien und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Kritisiert wird unter anderem der »Zwangscharakter« durch Sanktionsdrohungen und die mit 80 Cent pro Stunde schlechte Bezahlung von Asylbewerbern. Der DGB moniert die Schlechterstellung Geflüchteter gegenüber bisherigen Ein-Euro-Jobbern und befürchtet Lohndumping. nd/Agenturen
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.