Ferienwohnungsverbot vor Gericht
Verwaltungsgericht prüft, ob Zweitwohnungen bei Abwesenheit angeboten werden dürfen
Rund 100 Einzelfälle zu Klagen gegen das Verbot von Ferienwohnungen wurden geklärt. An diesem Dienstag soll juristisch geprüft werden, wie es sich bei der Vermietung von Zweitwohnungen verhält.
Wer als Tourist in die Hauptstadt kommt, wohnt oft gern authentisch wie ein Berliner. Doch der rot-schwarze Senat hat dem einen Riegel vorgeschoben. Weil Wohnungen so knapp sind, dürfen sie seit Mai endgültig nicht mehr als Ferienunterkünfte angeboten werden. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld. Vermieter laufen Sturm, haben aber Niederlagen einstecken müssen.
Rund 100 Fälle habe das Verwaltungsgericht bereits entschieden, über 120 Verfahren seien noch offen, sagt Gerichtssprecher Stephan Groscurth. »Das ist eine komplizierte Materie. Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden.« Kläger argumentieren, dass das Verbot gegen das Eigentumsrecht der Immobilienbesitzer verstoße und die Berufsfreiheit bei gewerblichen Anbietern beschränke.
An diesem Dienstag kommt nun ein neuer, kniffliger Fall zur Sprache. Besitzer von Berliner Zweitwohnungen aus Rostock, Dänemark und Italien haben geklagt. Sie wollen an Touristen für die ...
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