Klospülung tropft: Wer zahlt die Wasserkosten?

Urteil zum Mietrecht

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Ein Mieter hatte mit Eigentümer der Wohnung eine Nebenkostenpauschale vereinbart. Wegen einer tropfenden Klospülung und einer Wasserrechnung über rund 1900 Euro kam es erstmals zu einem Streit.

Im Juli 2012 hatte der Mieter den Vermieter darüber informiert. Der Eigentümer bat die Hausverwaltung der Wohnanlage um Reparatur. Doch der Hausmeister erklärte sich nicht für zuständig. Mit der Reparatur klappte es erst im Oktober.

Die Wasserabrechnung für 2011 und 2012: In der Zwei-Zimmer-Wohnung waren im 40 Prozent der gesamten Kaltwassermenge des Mehrfamilien...


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