Geteiltes Feiertagsland Bayern

Nur für katholisch geprägte Kommunen ist arbeitsfrei

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München. Ob Menschen in Bayern an kommenden Montag ausschlafen können, hängt von der religiösen Prägung ihres Wohnortes ab. Denn der Feiertag Mariä Himmelfahrt macht den Freistaat alljährlich am 15. August zum geteilten Feiertagsland. In Städten und Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag - die Bewohner haben frei. In Kommunen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung ist dagegen der Montag ein ganz normaler Werktag.

Die Festlegung beruhte auf den Ergebnissen der Volkszählung im Jahr 2011, wie das Bayerische Landesamt für Statistik noch einmal in einer Mitteilung erläutert. Insgesamt ist in 1704 von 2056 bayerischen Gemeinden Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag - auch in den Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt.

Ein arbeitsfreier Tag ist Mariä Himmelfahrt auch für alle Bewohner Oberbayerns und Niederbayerns. Feiertagstimmung herrscht auch in 96 Prozent der oberpfälzischen Gemeinden und 87 Prozent der unterfränkischen Städte und Gemeinden, während in weiten Teilen Mittel- und Oberfrankens normaler Arbeitstag ist.

Die Katholiken begehen den Feiertag, der offiziell »Mariä Aufnahme in den Himmel« heißt, mit Gottesdiensten und Kräutersegnungen: Es werden dabei zu Sträußen gebundene Kräuter gesegnet. Zudem gibt es vielerorts festliche Prozessionen. dpa/nd

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