Patientenverfügung muss konkret sein
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie lange und wie sie am Ende ihres Lebens behandelt werden wollen. Seit 2009 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, im Vorhinein schriftlich festzulegen, ob und wie man in bestimmten Situationen vom Arzt behandelt werden möchte. Um die Auslegung zu erleichtern, können in der Patientenverfügung auch persönliche Hinweise stehen, zum Beispiel zu den eigenen Wertvorstellungen oder zu religiösen Fragen. Der Arzt ist daran gebunden. Wer möchte, kann die Durchsetzung einer Person übertragen, der er vertraut. Das alles ist freiwillig. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass inzwischen jeder Dritte in Deutschland eine Patientenverfügung hat.
Wann gibt es in der Praxis Probleme?Immer dann, wenn die Patientenverfügung im Ernstfall keine eindeutigen Antworten gibt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt beispielsweise ...
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