Hürden für Volksgesetze bleiben hoch

Sachsens Regierung gegen mehr direkte Demokratie

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Dresden. Die Chancen für mehr Volksgesetzgebung in Sachsen stehen schlecht: LINKE und Grüne sind am Mittwoch mit einem Gesetzentwurf zur direkten Demokratie bei der schwarz-roten Koalition durchgefallen. Der Entwurf wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtages mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die AfD hatte unlängst einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Nach dem Willen von Grünen und LINKEN sollen die Hürden für die Volksgesetzgebung in Sachsen niedriger sein. Konkret geht es darum, die für die verschiedenen Stufen der Volksgesetzgebung erforderliche Anzahl von Unterschriften zu senken. Der Gesetzentwurf steht am 31. August im Plenum des Landtages zur Schlussabstimmung.

»Der deutliche Wunsch nach mehr Demokratie in der Bevölkerung wird von der CDU/SPD-Koalition offensichtlich nicht gehört. Statt Bürgern mehr Möglichkeiten der Beteiligung zu geben und damit eine bessere Rückkopplung an die Politik zu ermöglichen, wird hier weiterhin die Arbeit mit Scheuklappen bevorzugt«, sagte die Grünen-Politikerin Katja Meier. Klaus Bartl von der Linkspartei erklärte: »Das ist nicht nur bedauerlich, sondern zum Schaden des Ansehens des Sächsischen Landtags. Klar ist damit aber auch: Solange die CDU mit Hilfe anschmiegsamer Koalitionspartner Sachsen dominiert, bleibt die Demokratie auf Sparflamme.« Mit den bestehenden Quoren werde Sachsen seinem Verfassungsanspruch nicht gerecht: »Das Volk hat einen Anspruch auf selbst gestaltete Gesetzgebung.«

Sachsens Verfassung bietet die Möglichkeit einer Volksgesetzgebung, zu der Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid gehören. Erste Stufe ist ein Volksantrag, für den mindestens 40 000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Der Landtag hat dann den Antrag innerhalb von sechs Monaten zu beraten. Verweigert er die Zustimmung, können die Antragsteller über ein Volksbegehren einen Volksentscheid in Gang setzen. Für das Volksbegehren sind binnen eines halben Jahres mindestens 450 000 Unterschriften nötig. In der gut 25-jährigen Geschichte Sachsens gab es bisher jedoch nur einen Volksentscheid.

Während die CDU als Regierungspartei in Sachsen geringere Hürden für direkte Demokratie ablehnt, plädiert sie als Oppositionspartei im Thüringer Landtag für mehr Bürgerbeteiligung. So sollen die Bürger nach dem Willen der Christdemokraten das letzte Wort haben, ob beschlossene Gesetze tatsächlich in Kraft treten. Nach dem Antrag auf eine entsprechende Verfassungsänderung präsentierte die CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch in Erfurt auch einen Gesetzentwurf. »Damit liegt das Gesamtpaket auf dem Tisch«, sagte Fraktionschef Mike Mohring. Danach kann ein Referendum zu einem vom Parlament beschlossenen Gesetz eingeleitet werden, wenn 50 000 der wahlberechtigten Bürger das wollen. Mohring kündigte an, dass der Gesetzentwurf Anfang September im Landtag vorgelegt wird. Thüringen könnte damit bundesweit Vorreiter bei der Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen sein, sagte der Chef der größten Oppositionsfraktion. Die CDU-Fraktion ist bei dem Vorhaben, das mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, auf Stimmen der rot-rot-grünen Koalition angewiesen.

Thüringer Regierungsvertreter hatten der CDU vorgeworfen, ihre Regelung sei eine Aufforderung zum Nein-Sagen. Sie wollen sich der Diskussion um eine weitere Möglichkeit der direkten Demokratie zusätzlich zu Volksbegehren und -entscheiden jedoch stellen. dpa/nd

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