VW erwirkt einstweilige Verfügung gegen Zulieferer
Autobauer setzt Unternehmen unter Druck, um fehlende Teile zu bekommen
Wolfsburg. Im Rechtsstreit mit Zulieferern hat Volkswagen nach Angaben des zuständigen Gerichts bereits alle nötigen Voraussetzungen für die Herausgabe fehlender Teile erwirkt. Für beide Teilehersteller, die ihre Lieferungen laut VW-Angaben vertragswidrig gestoppt haben, liege eine einstweilige Verfügung vor, die aktuell »vollstreckbar« sei. Das teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Die Wirksamkeit der Verfügungen greife bereits. Die Entscheidungen wurden in einem Eilverfahren erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass es für den Kläger »existenzbedrohend« wäre, den Ausgang des regulären Gerichtsverfahrens abzuwarten, sagt Anwalt Markus Wollweber.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den Fällen teilweise noch Fristen für Stellungnahmen gewährt sind und zudem eine mündliche Verhandlung am 31. August ansteht. Es geht in dem Streit um einen Sitzbezugshersteller und einen Getriebeteilebauer. Ihr Lieferstopp lähmt E...
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