Altersvorsorge wie absetzbar?
Steuererklärung
Zwei Verfassungsbeschwerden waren erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am 20. Juli 2016 (Az. 2 BvR 290/10 und Az. 2 BvR 323/10), dass die steuerliche Behandlung von Ausgaben für die Altersvorsorge nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Kläger finden es ungerecht, dass der Posten beim Finanzamt nur als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden kann. Das ist im Ergebnis ungünstiger. Zudem ist die Höhe gedeckelt.
Hintergrund ist die seit 2005 laufende Umstellung auf eine Besteuerung der Renteneinkünfte. Sie wird ausgeglichen durch eine Entlastung in der Zeit vor der Rente. Der Gesetzgeber habe dabei viel Spielraum, entschieden die Richter. In der Übergangszeit bis 2025 seien Ungleichbehandlungen hinnehmbar. Nur zu einer Doppelbesteuerun...
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