Kein Grund für Festanstellung

Verdeckte Zeitarbeit

Arbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Festanstellung verlangen, wenn ihr Arbeitgeber seine Zulassung als Arbeitsverleiher verschweigt. Das gelte auch dann, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers offiziell als Werkvertrag bezeichnet wird.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 12. Juli 2016 (Az. 9 AZR 352/15) zum Problem verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in einem Fall aus Baden-Württemberg.

Verhandelt wurde die Klage einer Frau, die von 2004 bis 2013 als technische Zeichnerin beim Automobilhersteller Daimler auf der Basis einer als Werkvertrag bezeichneten Vereinbarung ...


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