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Verlag will keinen Rundfunkbeitrag zahlen
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigte sich am Dienstag mit der Frage, ob ein Zeitungsverlag Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wenn er selbst Anteile an einem Radiosender hält. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der »Münchner Merkur« und die »tz« gehören, will den Rundfunkbeitrag sparen. Er begründet das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lok...
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