Thüringens LINKE pfeift SPD zurück
Rot-Rot-Grün streitet über Wohnsitzauflage
Die Thüringer Landesmigrationsbeauftragte Mirjam Kruppa hat sich gegen eine Wohnsitzauflage für Geflüchtete in Thüringen ausgesprochen - was bei der SPD auf Kritik stößt. Das wiederum findet die Linkspartei nicht in Ordnung - und pfeift den Koalitionspartner deutlich zurück: Es gebe »höchstes Unverständnis« über Äußerungen unter anderem des Innenministers Holger Poppenhäger.
Poppenhäger hatte zuvor die Landesmigrationsbeauftragte dafür kritisiert, sich gegen eine Wohnsitzauflage für Geflüchtete ausgesprochen zu haben. »Es ist nicht die Aufgabe der Beauftragten, Entscheidungen der Landesregierung vorzugreifen«, sagte der SPD-Politiker. Kruppa hatte eine solche Auflage, durch die Geflüchteten in Hartz IV-Bezug der Wohnort innerhalb Thüringens vorgeschrieben würde, für überflüssig erklärt. Geflüchtete sollen ihrer Meinung nach selbst über ihren Wohnsitz entscheiden.
Kruppa stellte sich damit auch gegen die Auffassung des SPD-Landeschefs und Erfurter Oberbürgermeisters Andreas Bausewein. Der hatte eine solche Auflage mit der Begründung befürwortet, es gebe einen angespannten Wohnungsmarkt in Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar. Gerade die Städte hätten hohe Sozialkosten zu tragen, sagte auch Poppenhäger. Eine Verteilung der Aufgaben auf alle kreisfreien Städte und Landkreise sei deshalb geboten. Die auf drei Jahre befristete Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, ist Teil des Integrationsgesetzes, das Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht haben. Die Bundesländer müssen dies dann in eigenen Verordnungen genauer regeln.
Das grün geführte Migrationsministerium hält trotz der SPD-Kritik an Kruppas Einschätzung fest. Es gebe keine Notwendigkeit, die Regelung für Thüringen anzuwenden, sagte ein Sprecher. Das wird auch von der LINKEN unterstützt. Die SPD-Kritik sei »unberechtigt und überzogen«, erklärte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Berninger. »Die Integrationsbeauftragte macht genau das, wozu sie da ist: Sie bringt ihre Expertise im Sinne der in Thüringen lebenden AusländerInnen ein.« In Richtung von Poppenhäger sagte sie, dessen Kritik an der Integrationsbeauftragten »stößt in meiner Fraktion auf höchstes Unverständnis. Es ist genau das, was eine Beauftragte auszeichnet, nämlich im Sinne der Betroffenen unter Umständen auch in Widerspruch zu einzelnen Regierungsmitgliedern parteiisch zu sein und die Rechte derer, für die sie beauftragt wurde, einzufordern«, so Berninger.
Eine Wohnortzuweisung aus fiskalischen Gründen habe erst im Frühjahr der Europäische Gerichtshof als mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Qualifikationsrichtlinie unvereinbar erklärt, sagte Berninger weiter. Integrationspolitisch mache es zudem »viel mehr Sinn, den Menschen Angebote - zum Erlernen der deutschen Sprache, zu Ausbildung, Arbeit und nachbarschaftlichem Miteinander - zu unterbreiten als Zwangsmaßnahmen anzuordnen«. Integrationspolitisch sei es sogar »unsinnig und wirklich kontraproduktiv, inzwischen gewachsene Beziehungen, etwa zu MitschülerInnen, NachbarInnen und UnterstützerInnen wieder zu zerreißen«. Berninger forderte Poppenhäger auch zur »Zurückhaltung« auf. Die vom zuständigen Ministerium veröffentlichte Entscheidung, die Wohnsitzauflage nicht über das Landesgebiet hinaus vorzugeben sei »in Abstimmung mit dem zuständigen Koalitionsarbeitskreis getroffen« worden. Mit Agenturen
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