KiK muss wegen Fabrikbrands vor Gericht

Landgericht Dortmund entscheidet positiv über Prozesskostenhilfe für pakistanische Kläger gegen Textildiscounter

Ziemlich genau vier Jahre ist sie her, die Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises im pakistanischen Karachi. 260 Menschen starben damals in den Flammen, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Textilfabrik war der deutsche Discounter KiK. Aus diesem Grund haben vier Betroffene – ein Überlebender und drei Angehörige – im März 2015 Klage in Deutschland eingereicht. Sie fordern Schadensersatz in Höhe von je 30.000 Euro pro Opfer.

Am Montag hat sich die 7. Zivilkammer des Landgerichtes Dortmund nun für zuständig erklärt und entschieden, dass die Betroffenen Prozesskostenbeihilfe erhalten. Anders als üblich, sieht das Gericht darin aber keine Vorentscheidung. »Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat im vorliegenden Fall keinerlei Präjustiz für das Hauptsacheverfahren«, teilten die Dortmunder Richter mit. Zwar wird in den meisten Fällen Prozesskostenhilfe nur bewilligt, wenn Aussicht auf Erfolg in der Hauptsache besteht. In ...


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