Wie gewonnen, so zerronnen? Steuern könnten doppelt zur Last fallen
Steuerrecht
»Steuerzahler, die Einkünfte oder Kapitalgewinne in einem Land erzielen, in dem sie nicht wohnhaft sind, könnten in beiden Ländern zahlungspflichtig sein«, sagt Carl-Christian Thier von der deutsch-amerikanischen Kanzlei Urban Thier & Federer.
Wohnt eine Person beispielsweise in Deutschland und erzielt Einkünfte oder Gewinne in einem anderen Land oder umgekehrt, ist sie in beiden Ländern steuerpflichtig. Zur Vermeidung doppelter Steuerbelastung bestehen zwischen einigen Ländern, so etwa Deutschland und den USA, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Verträge regeln die steuerrechtliche Behandlung von Personen, die in beiden Ländern steuerpflichtig wären.
Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen soll die Steuerpflicht in einem der Länder begrenzt oder sogar beseitigt werden. Üblicherweise wirken Steuerverträge wechselseitig, so dass sie gleichermaßen in beiden beteiligten Staaten Anwendung finden.
Jedes Abkommen beinh...
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