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Für Geringverdiener zählt Elterngeld als Einkommen

Urteile im Überblick

Für Hartz-IV-Empfänger gilt Elterngeld weiter als Einkommen, ebenso für Geringverdiener. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit Urteil vom 26. Juli 2016.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023797.fuer-geringverdiener-zaehlt-elterngeld-als-einkommen.html

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