Mehr Rente und mehr Altersarmut
Die Altersarmut hat seit 2006 stark zugenommen. Die Zahl der älteren Menschen, die auf Grundsicherung, also auf Stütze angewiesen sind, hat sich in den vergangenen elf Jahren praktisch verdoppelt.
Frauen erhalten in Brandenburg im Durchschnitt 830 Euro Rente im Monat, Männer 1111 Euro. Das antwortete Sozialministerin Diana Golze auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Bettina Fortunato (beide LINKE).
Vor allem Frauen müssen mit geringen Renten auskommen, obwohl sie mittlerweile 25 Prozent mehr Rente bekommen als vor elf Jahren. Die Steigerung ist insbesondere auf die Einführung der Mütterrente im Jahr 2014 zurückzuführen. Es werden von der Rente aber noch die Kranken- und die Pflegeversicherung abgezogen. Außerdem sind die Preise für das tägliche Leben angestiegen.
Bei den Männern gab es kaum Bewegung bei der Rente. Die durchschnittliche Summe lag im Jahr 2005 bei 1045 Euro, ist also seither nur um bescheidene sechs Prozent gestiegen. Die Inflation eingerechnet, haben Männer demnach heute als Senioren effektiv weniger Geld zur Verfügung als damals.
Besonders niedrig sind die Renten von Menschen, die nach der Wende lange Zeit arbeitslos waren. Als weitere Gründe für die zunehmende Altersarmut nennt die Sozialministerin die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Einführung von Hartz IV. Wenn die Politik nicht gegensteuere - beispielsweise durch eine vor Armut schützende Grundrente -, so Golze, dann werde die Armut unter den Rentnern in den kommenden Jahren dramatisch um sich greifen.
Die maßvollen Rentenerhöhungen ändern nichts an der insgesamt deprimierenden Entwicklung. Im ersten Quartal 2016 mussten in Brandenburg 9,8 Millionen Euro für Grundsicherung im Alter ausgegeben werden. Immerhin beabsichtigt der Bund, die Rentenwerte im Osten Deutschlands ab 2017 ans Westniveau anzugleichen. Der rot-roten Landesregierung liegt ein entsprechender Gesetzentwurf jedoch noch nicht vor.
Bernd Niederland von der brandenburgischen Volkssolidarität begrüßt, dass »mit der beabsichtigen Angleichung endlich die Gerechtigkeitslücke im bundesdeutschen Rentenrecht geschlossen würde«.
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