Spätis dürfen sonntags Wegbier anbieten

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes gibt Aufschluss über Sortimente und Öffnungszeiten

  • Philip Zeitner
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Was darf eigentlich zu welcher Zeit in einem Spätverkauf angeboten werden? Darf Sonntags geöffnet werden? Und wenn ja, zu welchen Bedingungen? BetreiberInnen wissen das häufig nicht. Gerade in Prenzlauer Berg und Neukölln waren bereits öfter Geldstrafen die Folge.

Das Ladenöffnungsgesetz regelt das eigentlich, doch ein von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) liefert detailliertere Antworten zur Auslegung. So darf alles, was TouristInnen gebrauchen könnten, angeboten werden. Das sind Andenken, aber auch Tabakwaren und »Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch«, wie es im Ladenöffnungsgesetz heißt, oder »Lebens- und Genussmittel für den sofortigen Verzehr«.

Wie genau diese beiden Formulierungen auszulegen seien, wollte die SPD-Fraktion wissen. Dabei liefert schon die Gesetzesbegründung eine Antwort: Bedarfsartikel sind demnach Sonnenschutzmittel...


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