Heckler & Koch siegt im Rechtsstreit um G36-Gewehr
Landgericht Koblenz sieht keine Mängel bei Waffen für die Bundeswehr / Ausmusterung des Modells ist jedoch längst beschlossen
Koblenz. Im Rechtsstreit um angebliche Mängel an dem bislang von der Bundeswehr als Standardgewehr genutzten G36 hat sich der Hersteller Heckler & Koch vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz gab in einer am Freitag verkündeten Entscheidung der Klage der Firma gegen die Bundesrepublik Deutschland »in vollem Umfang« statt. Es bestehen demnach keine Mängel-Gewährleistungsleistungsansprüche.
In dem Verfahren ging es um zwei Verträge aus dem Jahr 2013 über die Fertigung und Lieferung von knapp 4000 Sturmgewehren vom Typ G36. Das Landgericht urteilte nun, dass keine Abweichung der gelieferten Gewehre von der im Vertrag vereinbarten Beschaffenheit vorliege. Die Waffen hätten »unstreitig die in den technischen Liefe...
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