Geht doch - Heckler&Koch traf mit G36

Sturmgewehr-Hersteller muss keine Strafe zahlen

Nach massiver Kritik aus höchsten Ministeriumskreisen und jahrelangem Hin und Her entschied nun die 8. Zivilkammer des Koblenzer Landgerichtes die Frage, ob die vor Jahrzehnten geschlossenen G36-Beschaffungsverträge Gewährleistungsansprüche der Bundeswehr rechtfertigen. Nein, sagte der Richter und entschied damit lediglich, dass das Verteidigungsministerium keinen müden Euro bekommt. Das Sturmgewehr weiche nicht von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab. Der schwäbische Hersteller Heckler&Koch, der das Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr weltweit exportiert, kann mit dem Resultat des von ihm angestrengten Prozesses zufrieden sein.

Nicht so der Steuerzahler. Obgleich die Schadenersatzansprüche ohnehin im einstelligen Millionenbereich geblieben wären, denn sie hätten nur die Lieferung der l...


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