Keine Pfändung des Kindergeldes
Urteile zum Kindergeld
Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZB 68/13) in einem am 20. April veröffentlichten Beschluss.
Im konkreten Fall hatte eine Mutter für ihr Kind Schuhe der Größe 25 besorgt, den Kaufpreis aber nicht bezahlt. Sie wurde des Betrugs für schuldig befunden und verpflichtet, an die Gläubigerin 49,95 Euro zuzüglich Zinsen und die angefallenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zu zahlen. Um an ihr Geld zu kommen, beantragte die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung. Sie verlangte, dass das Kindergeld gepfändet wird.
Doch nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Pfändung des Kindergeldes ausgeschlossen, selbst wenn die Forderung auf eine »vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung« des Schuldners zurückgeht. Das Kindergeld solle zugunsten des Kindes eingesetzt werden, schließlich habe es einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Würde da...
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