64 Verfahren gegen Islamisten
Halbjahresstatistik des Generalbundesanwaltes
Berlin. Vom Generalbundesanwalt sind zwischen Jahresbeginn und Juni 64 Ermittlungsverfahren mit islamistischem beziehungsweise islamistisch-terroristischem Hintergrund eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion hervor.
Im ersten Quartal sei ein Angeklagter wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte beim Islamischen Staat in Syrien gekämpft. Im zweiten Quartal gab es vier Verurteilungen, davon zwei wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, eine wegen Unterstützung einer solchen Vereinigung und eine wegen »Anerbietens der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«. Der Tatort sei bei drei Fällen in Syrien gewesen.
Vier Verfahren seien mangels hinreichendem Tatverdacht sowie wegen fehlender Strafverfolgungsermächtigung eingestellt worden, stellt die Bundesregierung fest.
Zugleich klärte sie alle auf, die schon immer mal wissen wollten, wie die Bundesregierung Islamismus, Salafismus und Dschihadismus unterscheidet: »Eine strikte Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen ist wegen der szeneprägenden Verflechtungen nicht möglich.« hei
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