Grenzenlose Forschung
Parlamentariergruppe will Gesetzentwurf stoppen
Im Gesetzgebungsprozedere ist es ein normaler Vorgang, dass ein Referentenentwurf verändert wird. Im Fall eines Papiers aus dem Gesundheitsministerium ist die Veränderung jedoch so brisant, dass sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen gebildet hat, um den vorigen Zustand einzufordern.
Es geht um die Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen, die keinen Nutzen von dem zu testenden Medikament haben können. Diesen hätten nur spätere Patienten, das ganze wird somit zu einer »fremdnützigen« Forschung. Nach geltendem Recht sind derartige Studien nur möglich, wenn volljährige Nichteinwilligungsfähige selbst einen Nutzen davon haben. Das hatte der Bundestag erst 2013 einstimmig und fraktionsübergreifend beschlossen.
Nun soll sich das ändern. Anlass ist die Überführung einer EU-Verordnung über klinische Prüfungen von Humanarzneimitteln in deutsches Recht. Die Gelegenheit hielt man im Hause von Minister Hermann Gröhe ...
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