Geheimdienst schlecht kontrolliert

Wissenschaftler: Land Brandenburg muss Verfassungsschutzgesetz präzisieren

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Noch geht es nicht ans Eingemachte. Noch vernimmt der NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags keine Zeugen. Zunächst sind drei Sitzungstermine für die Einarbeitung in die Grundlagen reserviert, wie der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD) erläutert. Am Freitag beantworteten zwei Professoren als Sachverständige rechtliche Frage.

Dabei ging es darum, ob und unter welchen Umständen der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse an die Polizei weitergeben kann, darf oder sogar muss. Das ist für den Ausschuss eine entscheidende Frage. Denn V-Mann »Piatto« hatte dem brandenburgischen Verfassungsschutz einst einen vagen Hinweis auf den Verbleib des untergetauchten NSU-Trios in Chemnitz gegeben. Hätte der Geheimdienst seine Informationen an die Polizei weitergeleitet, so könnten die Terroropfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) noch leben. So die These von Antonia von der Behrens. Die Rechtsanwältin vertritt im Münchner NSU-Prozess die Hinter...


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