555 000 dürfen nicht wählen

Jeder fünfte Hauptstädter ist von der Abstimmung zum Abgeordnetenhaus ausgeschlossen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

»Als meine Frau die Wahlbenachrichtigung bekam und ich nicht, habe ich mich richtig diskriminiert gefühlt«, sagt Logan Kinito-Elad. Seit 14 Jahren lebt der gebürtige Kameruner in Deutschland. Er ist mit einer Deutschen verheiratet, ist aber selbst kein deutscher Staatsbürger. Also wird er weder bei Wahlen zum Bundestag noch zum Abgeordnetenhaus zur Wahlurne gerufen. Auch bei Volksbegehren oder der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung darf er nicht teilnehmen. So wie ihm geht es 555 000 Hauptstadtbewohnern. 18 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren darf am 18. September nicht abstimmen.

Die Initiative »Wahlrecht für Alle« will das ändern. 40 Initiativen und Einzelpersonen haben sich zu dem Bündnis zusammengeschlossen. Dazu gehören Gewerkschaften, Kulturvereine, Abgeordnete von SPD, Grünen, Piraten und LINKEN sowie verschiedenste weitere Vereine. »Beim Volksentscheid über das Tempelhofer Feld im Jahr 2014 konnten allein 160 000 direkte ...


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