Wenn die teure Einbauküche erhebliche Mängel aufweist ...

Fristen der Mängelbeseitigung

  • OnlineUrteile.de
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Kaum war die Küche im Einfamilienhaus eingebaut, beanstandete ihr Ehemann Ende Januar 2009 im Gespräch mit dem Geschäftsinhaber des Küchenstudios diverse Mängel. Mitte Februar schickte die Ehefrau als Käuferin dem Küchenstudio eine E-Mail und listete weitere Mängel auf, die zusätzlich aufgetreten seien. Sie bat den Verkäufer, sich nun darum zu kümmern.

Das Küchenstudio reagierte darauf nicht. Die Kundin schrieb dem Inhaber am 11. März 2009 ein weiteres Mal und verlangte, die - genau bezeichneten - Mängel bis zum 27. März 2009 zu beheben. Ein paar Tage später beteuerte der Verkäufer am Telefon, die Küche werde bis dahin »fix und fertig«. Doch das erwies sich als leeres Versprechen.

Nun beauftragte die Kundin einen Anwalt, der am 31. März 2009 dem Verkäufer schriftlich mitteilte, dass sie vom Kaufvertrag zurücktrete. Der Studioinhaber rückte aber den Kaufpreis nicht heraus und ließ es auf einen Rechtss...


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