Ein guter Tag für europäische Grundrechte
Urteil des EuGH: Leidtragende der Troika-Maßnahmen können künftig auf Schadenersatz klagen
Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist es grundsätzlich möglich, gegen die sogenannte Troika der Gläubiger auf Schadenersatz zu klagen, wenn die von den Institutionen verhängten Auflagen nachweislich Grundrechte verletzten.
»Die Richter öffnen die Tür für Schadensersatzklagen gegen Troika-Maßnahmen in Griechenland, Portugal, Irland und Zypern, die den sozialen Grundrechten widersprechen«, sagte Giegold. Damit könnten die in den Krisenländern »von sozial einseitigen Strukturanpassungsprogrammen Betroffenen« nun ihre Forderungen auf dem Rechtsweg durchsetzen, so der Europaabgeordnete. Er kündigte an, Bürger bei ihren Klagen zu unterstützen - »um den Schutz europäischer Grundrechte voranzubringen«.
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