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Räumung von Szeneladen verschoben

  • Lesedauer: 1 Min.

Die für Donnerstag geplante Zwangsräumung des linken Kreuzberger Szeneladens M99 ist ausgesetzt. Das Landgericht ordnete am Mittwoch an, mittels eines medizinischen Gutachtens müsse geklärt werden, ob der Ladenbesitzer Hans-Georg Lindenau im Falle der Räumung suizidgefährdet sei. Das teilten der Anwalt des Hauseigentümers sowie die Nachbarschaftsinitiative »Bizim Kiez« mit.

Noch am Dienstag hatte da Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, keinen Räumungsaufschub zu gewähren. Es sehe »keine akute Suizidgefahr« bei dem Ladenbesitzer. Dieses Urteil wurde nun vom Landgericht kassiert. Das neue Urteil habe allerdings nur aufschiebende Wirkung, bis das Ergebnis des medizinischen Gutachtens vorliege. Dann wird neu entschieden.

Doch erst im Mai 2017 kann »HG«, wie der Ladenbesitzer in der Nachbarschaft genannt wird, in neue Ladenräume ziehen. Eine Übergangszeit lehnte das Gericht ab: Den Gläubigern sei es »nicht zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zu warten«. Die ursprüngliche Räumungsfrist sei bereits am 31. Dezember 2015 verstrichen.

Der Beschluss erreichte die beteiligten Parteien, als die Polizei rund um den M99 bereits Absperrungen in Vorbereitung auf die für Donnerstag geplante Räumung aufbaute. Die Initiative »Zwangsräumungen stoppen« hatte für Mittwochabend Proteste angekündigt. Sie ruft weiterhin zu einer Mahnwache vor dem Laden in der Manteuffelstraße auf. ek

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