Böllerwerfer müssen selbst Strafen zahlen
Bundesgerichtshof urteilt, dass Fußballvereine vom DFB auferlegte Bußgelder von ihren randalierenden Fans zurückfordern können
Fußballklubs können künftig ihre Fans in Regress nehmen, wenn sie durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte am Donnerstag eine Schadensersatzpflicht fest.
Der 1. FC Köln hatte den BGH angerufen, um ein Vorkommnis vom 9. Februar 2014 im Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn zu klären. Durch das Werfen eines Knallkörpers waren sieben Personen im Kölner Stadion verletzt worden. Der Verein wurde vom DFB-Sportgericht zu einer einer Geldstrafe verurteilt, bezahlte sie und verlangte anschließend vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 30 000 Euro.
Der BGH hat den Fall zur neuen Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft. Es geht dann um die Feststellung der Höhe der Regressforderung.
»Die Entscheidung des BGH schafft...
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