Bundesrat will Burka-Teilverbot in Gerichten prüfen lassen
Antrag Bayerns abgelehnt / Junge Union: Burka-Debatte »natürlich aus Populismus heraus« / Grüne Jugend und Jusos lehnen neue Vorschriften ab
Berlin. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot der Vollverschleierung in Gerichtsverfahren zu prüfen. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung »Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren« heißt es zur Begründung, Verfahren erforderten, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen gäben und auch ihr Gesicht zeigten. Das Prozessrecht biete den Richtern zwar schon heute entsprechende Möglichkeiten, dies sicherzustellen. »Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt es bisher aber nicht.«
Dieser Prüf-Antrag Hamburgs und Schleswig-Holsteins macht einen ähnlichen, schärfer formulierten Antrag Bayerns hinfällig. Bayern wollte die Bundesregierung direkt auffordern, »gesetzlich zu regeln, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen«. Wenn Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen könnten, sei es auch nicht mögli...
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