Kein Verfahren gegen Hinz

Lebenslauf-Lüge bleibt ohne juristischen Folgen

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Essen. Die Staatsanwaltschaft Essen leitet kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz ein. Es bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Gegen Hinz waren insgesamt 59 Strafanzeigen wegen falscher Angaben zu ihrer Vita erstattet worden.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Verfahrenseinstellung unter anderem damit, dass Hinz die Bezeichnung »Juristin« zwar fälschlicherweise geführt habe, aber dieser Titel - anders als »Rechtsanwältin« - nicht geschützt sei. Der Tatbestand des Titelmissbrauchs werde nicht erfasst, auch dann nicht, wenn gegenüber Dritten der Anschein erweckt wurde, dass sie als Rechtsanwältin tätig war. Zudem konnten weder Betrug noch Urkundenfälschung festgestellt werden. Betrug im strafrechtlichen Sinn liege nur dann vor, wenn es zu einer Vermögensminderung eines Geschädigten komme, hieß es. epd/nd

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