DGB lobt Rot-Rot-Grün in Thüringen

Vizechef Witt nach anfänglicher Kritik: »Die sind besser geworden« / Regierung nun deutlich beschäftigtenfreundlicher

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Berlin. Der Gewerkschaftsbund DGB sieht die Arbeit der rot-rot-grünen Landesregierung nach anfänglicher Kritik inzwischen positiv. Aus DGB-Sicht betreibt die Regierung nunmehr eine deutlich beschäftigtenfreundlichere Politik. »Es hat sich gelohnt, dass wir unsere Forderungen an die Landesregierung in den vergangenen Monaten so lautstark herangetragen haben«, sagte der Vize-Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, Sandro Witt. »Die sind besser geworden.« Witt nannte vor allem die Haltung der Regierung zur Erbschaftssteuer und zum Mindestlohn.

Damit habe sich das seit Ende 2014 regierende Bündnis nun doch in eine Richtung bewegt, »die für mich so nicht unbedingt absehbar war«. Zuvor hatten Gewerkschafter etwa das im vergangenen Jahr vom Landtag beschlossene rot-rot-grüne Gesetz zum Bildungsurlaub als zu wirtschaftsfreundlich kritisiert. Es bleibe das Ziel der Gewerkschaften, dass jeder Beschäftigte in Thüringen Anspruch auf Bildungsurlaub haben müsse, sagte Witt. Derzeit gibt es Ausnahmen.

Unter anderem mit dem deutlichen Nein von Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) zum kürzlich gefundenen Kompromiss von Bund und Ländern zur Erbschaftssteuerreform hat Rot-Rot-Grün für Witt nun aber gezeigt, dass das Bündnis »klar an der Seite der Gewerkschaften steht«. Taubert hatte den Kompromiss zur Erbschaftssteuer unter anderem mit dem Argument abgelehnt, dieser schaffe keine »gerechte Besteuerung von reichen Erben«. Zudem hat die Koalition aus Linkspartei, SPD und Grünen nach Ansicht von Witt mit ihrem Vorstoß im Bundesrat zur Nicht-Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn-Anspruch gezeigt, dass sie die Interessen von Beschäftigten ernst nehme.

Ähnliches gelte bei der Haltung der Landesregierung zur Sonntags- oder Feiertagsarbeit. »Da haben wir den Eindruck, dass die Regierung den Schutz der Arbeitnehmer ernst nimmt«, sagte Witt. Thüringen hatte im Bundesrat eine Gesetzesänderung erreichen wollen, wonach Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht mitgerechnet werden dürfen, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto pro Stunde zu erreichen. Der Vorstoß fand allerdings keine Mehrheit in der Länderkammer. dpa/nd

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