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Pfefferspray und Plastikfolie

Schutz vor gefährlichen Polizeieinsätzen wird zur Waffe erklärt. Hier wird Ursache und Folge verwechselt, meint Elke Steven

Seit einiger Zeit muss mal wieder vor Gericht um die Interpretation des Paragraf 17a des Versammlungsgesetzes gestritten werden. Anfang September 2016 verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen Studenten, weil er als »Schutzwaffe« eine Overhead-Folie benutzt hatte. Er habe sich damit gegen die Wirkung von Pfefferspray schützen wollen. Einen Monat vorher hatte das Amtsgericht Frankfurt eine Frau zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1027143.pfefferspray-und-plastikfolie.html

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