Keine Eintragung für drittes Geschlecht bei Intersexuellen

Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Nach geltendem Recht können Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im Register gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, so der Beschluss des Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 52/15), der am 4. August 2016 veröffentlicht wurde.

Das Familienrecht geht vom zweipoligen Geschlechtersystem aus

Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit s...


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