Arbeitsverhältnis danach befristet
Nach Heimarbeitsverhältnis
Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fenimore von Bredow vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) in Stuttgart unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. August 2016 (Az. 7 AZR 342/14).
Der Fall: Die Klägerin war für die Beklagte in der Zeit vom 15. Juni 2009 bis zum 31. August 2010 als Heimarbeiterin tätig. Ab dem 1. September 2010 wurde sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der...
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