Keine Haftung für Gewerbetreibende

EuGH setzt freien WLAN-Hotspots Grenzen

Hotels, Geschäfte oder Bars bieten vielfach ein öffentliches kostenloses WLAN-Netz an. Doch die gewerblichen Betreiber haften nicht für Urheberrechtsverletzungen.
Hotels, Geschäfte oder Bars bieten vielfach ein öffentliches kostenloses WLAN-Netz an. Doch die gewerblichen Betreiber haften nicht für Urheberrechtsverletzungen.

Mit diesem Fall beschäftigte sich unlängst der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Grundsatzurteil vom 15. September 2016, Az C-484/14).

Was besagt das EuGH-Urteil?

Gewerbliche Betreiber öffentlicher kostenloser WLAN-Hotspots können nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn über das Netz durch Dritte etwa urheberrechtlich geschützte Dateien geleitet oder heruntergeladen werden. Eine »Störerhaftung«, wie sie bis vor Kurzem noch das deutsche Recht im Telemediengesetz vorgesehen hatte, ist damit auch aus europäischer Sicht vom Tisch. Betreiber offener WLAN-Netze müssen demzufolge keinen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer leisten. Rechtsgrundlage in diesem Fall ist eine EU-Richtlinie, die auf Gewerbetreibende mit ungesichertem WLAN anwendbar ist - also Geschäfte, Bars oder Hotels.

Die EuGH-Richter entschieden aber auch: Bei einer widerrechtlichen N...


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