Richter in spe werden überprüft
Kritik an Regelanfrage bei Bayerns Verfassungsschutz
Wer als Richter in den bayerischen Justizdienst eintritt, muss sich in Zukunft einer Überprüfung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) unterziehen. Das hat Bayerns Staatsregierung bereits am September beschlossen. Bewerber werden demnach im Anschluss an ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch gebeten, in die sogenannte Regelanfrage einzuwilligen - andernfalls werden sie nicht länger für den Beruf in Betracht gezogen.
Mit Hilfe dieser Maßnahme will die Staatsregierung sicherstellen, dass Richter die für den Beruf erforderliche Verfassungstreue aufweisen. Justizminister Winfried Bausback (CSU) begründet die Notwendigkeit dieser Überprüfungen vor allem mit den speziellen Anforderungen, die mit der Tätigkeit verbunden sind. »Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt«, so der Minister. Deshalb müsse bereits vor der Einstellung gewährleistet sein, dass die Kandidaten mit »beiden Beinen auf d...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.