Mit EU-Recht gegen US-Todesstrafe

Verschärfte Anti-Folter-Verordnung bringt amerikanische Justiz in Bedrängnis

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Die USA werden nach dem Willen der EU-Abgeordneten künftig noch schwieriger an Medikamente für die Vollstreckung der Todesstrafe kommen. Das Europaparlament verschärfte am Dienstag Exportverbote und -beschränkungen für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können. »Wir praktizieren in Europa, was wir predigen«, sagte Berichterstatterin Marietje Schaake während der Debatte in Straßburg. Nach der EU-Grundrechtecharta darf niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden.

Die ursprüngliche EU-Anti-Folter-Verordnung von 2005 enthielt zwar elektrische Stühle oder Fesselungsbretter auf ihrem Export-Index, aber noch keine Pharmaprodukte. Letztere wurden 2011 in eine neue Fassung aufgenommen. Auf die Liste kamen acht Beruhigungsmittel, darunter Thiopental. Der Handelsausschuss des Europaparlaments hatte im Herbst 2015 eine weitere Verschärfung der Anti-Folter-Verordnung gebilligt. Mit einer neuen Klausel sollen no...


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