Antifaschist wegen »Herumfuchtelns« zu Haftstrafe verurteilt
Nach Protesten gegen die AfD in Stuttgart: Amtsgericht entscheidet auf »einfache Körperverletzung« / AfD-Gegner erwarten fünf Monate Haft ohne Bewährung
»Herumfuchteln« ist seit Neuestem eine Straftat. Jedenfalls, wenn die hektische Bewegung mit den Armen vor Polizeibeamten erfolgt. So urteilte vergangene Woche eine Richterin am Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart. Der herumfuchtelnde Antifaschist wurde am 6. Oktober zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt – wegen »einfacher Körperverletzung«. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin.
Ort des Herumfuchtelns war eine Kundgebung gegen das Dreikönigstreffen der »Alternative für Deutschland« in Stuttgart im Januar. Rund 100 Demonstranten hatten versucht, den Kursaal in Bad Cannstatt zu blockieren. Nachdem der Stuttgarter AfD-Funktionär Heinrich...
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