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Erbärmlicher Schallschutz im Doppelhaus
Schon vor dem Bau hatten die Käufer mit der Bauträgerin, einer Immobiliengesellschaft, einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen. Sie erwarben die Hälfte eines Doppelhauses als Wohnungseigentum. Als das traute Heim fertig war, mussten die Eigentümer feststellen, dass sie fast jedes Geräusch von nebenan mitbekamen: Der Schallschutz war erbärmlich schlecht. Die Käufer forderten von der Immobilieng...
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