Geteilte AfD in Stuttgart vollzieht Wiedervereinigung

Rechtspartei und ihre abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg wollen am Dienstag verschmelzen

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Stuttgart. Die Rechtspartei AfD und die von ihr abgespaltene Alternative für Baden-Württemberg (ABW) im Stuttgarter Landtag wollen an diesem Dienstag wieder zu einer Fraktion verschmelzen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart am Montagabend aus Parteikreisen. Die AfD-Fraktion lud überdies am Montag die Presse zu einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstagnachmittag ein. Zuvor wollen die insgesamt 22 Abgeordneten den Vorstand der Fraktion wählen und eine gemeinsame Satzung verabschieden.

Die ABW hatte sich unter Führung von Jörg Meuthen, der als Bundeschef gemeinsam mit Frauke Petry die AfD führt, im Streit über den Umgang mit Antisemitismus in den eigenen Reihen im Sommer von der AfD abgespalten. Diese hatte bislang acht, die ABW 14 Mitglieder. Nach einer Fusion wäre die neugeformte Fraktion wieder die größte Oppositionsfraktion noch vor der SPD, die mit 19 Mandaten im Landtag vertreten ist.

Bei einer Klausur der beiden Fraktionen im September war der künftige gemeinsame Vorstand schon einmal gewählt worden. Dabei war Meuthen, der auch Landessprecher ist, bereits als Vorsitzender der Fraktion gewählt worden. Auch seine Stellvertreter waren bestimmt worden.

Die Fusion fände wenige Tage vor Veröffentlichung eines Landtagsgutachtens zu dem von den beiden Fraktionen beantragten Untersuchungsausschuss zum Thema »Linksextremismus« in Baden-Württemberg statt. Die Expertise im Auftrag des für Rechtsfragen zuständigen Ausschusses des Landtags sollte klären, ob ein Untersuchungsausschuss zulässig ist, wenn er von zwei Fraktionen beantragt wird, deren Mitglieder derselben Partei angehören.

Die anderen Fraktionen im Stuutgarter Landtag argumentieren, dass ein U-Ausschuss dem »Geist des Gesetzes« zuwiderlaufe. Im Untersuchungsausschussgesetz ist vorgesehen, dass 25 Prozent der Abgeordneten oder zwei Fraktionen einen solchen Ausschuss beantragen können. In einer kürzlich beschlossenen Änderung heißt es zudem ausdrücklich, dass die Mitglieder der zwei Fraktionen unterschiedlichen Parteien angehören müssen. Agenturen/nd

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