Software darf weiterverkauft werden
Kopien können nicht zum Verkauf angeboten werden
Luxemburg. Computersoftware darf auch in genutzter Form weiterverkauft werden. Der Verkäufer muss gleichzeitig aber auch die Originallizenz abgeben und das Programm bei sich selbst löschen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschied. Eine Sicherungskopie darf auch dann nicht verkauft werden, wenn die Original-CD beschädigt ist.
In dem Streitfall geht es um einen Onlinemarktplatz in Lettland, auf dem allein 2004 über 3000 Sicherungskopien von M...
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