V-Leute sind nicht zuverlässig
NSU-Untersuchungsausschuss hörte Vor- und Nachteile geheimdienstlicher Arbeitsweise
Der Verfassungsschutz darf gelegentlichen Informanten aus der rechten Szene Geld zustecken. Der Geheimdienst durfte auch einen Schritt weiter gehen und den verurteilten Neonazi Carsten Szczepanski im Gefängnis als festen V-Mann »Piatto« anwerben.
Aber ist dergleichen auch vernünftig? »Da muss ich als Wissenschaftler passen«, sagte am Freitag Heinrich Amadeus Wolff im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags. Der Professor von der Universität Bayreuth hatte zuvor Argumente aufgezählt, die für oder gegen den Einsatz von V-Leuten sprechen. Einerseits seinen V-Leute ein »unverzichtbares Instrument der Informationsbeschaffung«, andererseits seien sie nur eingeschränkt zuverlässig und der Staat finanziere indirekt die rechte Szene. Zwar seien das keine Unsummen, die Spitzel für ihre Hinweise erhalten, aber das Geld sei doch in vielen Fällen von den V-Leuten in ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen gesteckt worden. Zudem seien die Zahlungen ein Anreiz, in der rechten Szene zu bleiben. Wolff empfahl den Landtagsabgeordneten eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass sie nicht möchten, dass der brandenburgische Verfassungsschutz Menschen wie Szczepanski anwirbt. Wolff riet zusätzlich, dass der vom Geheimdienst gewünschte Quellenschutz abgewogen wird gegen Gefahren, die bei Verletzung der Vertraulichkeit abgewendet werden könnten.
Nebenklage-Anwälte im Münchner NSU-Prozess denken, die NSU-Opfer könnten noch leben, wenn der märkische Verfassungsschutz die von »Piatto« erlangten Hinweise auf den Aufenthaltsort des untergetauchten NSU-Trios rechtzeitig an die Polizei weitergegeben hätte. Das sieht auch Wolff so. Bis auf »Haaresbreite« sei der Staat an dem Trio dran gewesen, weiß er.
Als Rechtsanwalt hat Wolff, wenn er verschiedene Geheimdienstbehörden vor Gericht vertritt, mit dem Quellenschutz leidvolle Erfahrungen gesammelt. »Ich verliere ständig Prozesse, weil das dem Geheimdienst egal ist, wenn er nur seine Quellen schützen kann.« Verfassungsschützer des Bundes und der Länder tauschen untereinander bereitwillig Informationen aus, weil sie davon ausgehen, dass »die Familie« die Quellen schütze. Der Polizei und der Justiz gebe der Geheimdienst jedoch ungern Hinweise, erklärte Wolff.
Wenn es keine V-Leute mehr geben solle, dann könnte man auf den Verfassungsschutz ganz verzichten, meinte Hans-Jürgen Lange, Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, der am Freitag ebenfalls vom NSU-Ausschuss angehört wurde. Denn öffentlich zugängliche Quellen könnte genauso gut ein Forschungsinstitut auswerten, sagte Lange. Der Beamte mit sauberer Weste als verdeckter Ermittler sei eine Fantasie aus Kriminalfilmen. In der Realität wäre der Beamte nach seinem ersten Einsatz für folgende andere Aufgaben verbrannt, da er nicht wieder in eine andere Identität schlüpfen könnte. Für eine Demokratie sei ein Geheimdienst »akzeptabel«, fand Lange, obwohl die V-Leute immer aus der Szene kommen und von ihrer Ideologie in der Regel nicht ablassen, wie er zugab. Nach eigenem Bekunden »provozierend« fragte der Abgeordnete Volkmar Schöneburg (LINKE) die beiden Professoren, ob diese das V-Mann-Wesen nicht »radikaler hinterfragen« müssten. Er erinnerte daran, dass mindestens 24 V-Leute rund um das NSU-Trio platziert waren und die Mörder trotzdem zwölf Jahre lang herumspazieren konnten.
In seinem nichtöffentlichen Teil am Freitagmorgen bat der NSU-Ausschuss die Landesregierung - wie der Vorsitzende Holger Rupprecht (SPD) mitteilte einstimmig -, dass NSU-Akten in Brandenburg wenigstens bis zum Abschluss der Ausschussarbeit nicht mehr vernichtet werden dürfen. Kürzlich war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaften Potsdam und Frankfurt (Oder) im Jahr 2015 Ermittlungsakten zu Carsten Szczepanski geschreddert hatten. Rupprecht forderte Kopien vom NSU-Ausschuss des Bundestags an. Diese Kopien sind noch nicht eingetroffen. Dafür füllen langsam andere Dokumente die Aktenregale. In den angeforderten Kopien sind einige Stellen geschwärzt. Die unzensierten Originale sind verloren. Seite 13
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