Wenn die Haftpflicht versagt ...

Private Haftpflichtversicherung (Teil 2 und Schluss)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Was aber, wenn Sie selbst Opfer sind? Etwa, wenn der neue Nachbar Ihre Wohnung unter Wasser setzt oder ein rasender Radfahrer Sie auf dem Berliner Alexanderplatz schwer verletzt. Im Idealfall zahlt dann die Haftpflicht des rechtlich schuldigen Fahrradfahrers. »Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus«, so eine Sprecherin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV.

Kein gänzlich unwahrscheinlicher Fall: Denn in Deutschland sind Millionen Menschen, rund 15 Prozent aller Haushalte, nicht haftpflichtversichert.

Für »unversicherte« Fälle bieten daher einige Unternehmen einen sogenannten Forderungsausfallschutz an. Dieser greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden können. In solchen Fällen entschädigt der Haftpflichtversicherer das Opfer, das bei ihm versichert ist.

Kein unumstrittenes ...


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