Ledige müssen Kostenbeteiligung an der Hauptwohnung nachweisen

Steuertipp zur doppelten Haushaltsführung

Die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort und Verpflegungsaufwendungen für die ersten drei Monate und eine Familienheimfahrt je Woche sind dann als Werbungskosten abziehbar.

Bei ledigen Arbeitnehmern, insbesondere denjenigen, die im Haus der Eltern eine eigene Hauptwohnung unterhalten, scheitert der Werbungskostenabzug häufig bereits daran, dass sie die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung nicht nachweisen können.

Ledige müssen sich zu mehr als 10 Prozent an monatlich anfallend...


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