Kein Anspruch auf gute Zinsen

Betriebsrente

Bei einer beitragsbezogenen Versorgung ist nur die zugesagte Mindestversorgung sicher, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 30. August 2016 (Az. 3 AZR 228/15 und 3 AZR 272/15). Arbeitnehmer können nicht eine risikoreichere Anlageform verlangen, um eine höhere Verzinsung ihres Versorgungskapitals zu erreichen.

Fall 1: Der Arbeitgeber zahlte 5 Prozent der Bezüge in e...


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