Sind Urlaubsansprüche vererbbar?

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat erneut den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob Urlaubsansprüche vererbbar sind. Konkret geht es um einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Eine Frau fordert vom Arbeitgeber ihres gestorbenen Mannes, seinen Urlaubsanspruch auszuzahlen. Sie verlangt gut 3700 Euro nebst Zinsen. Die Vorinstanzen hatten ihr recht gegeben. Der EuGH hatte 2014 entschieden, dass ein Beschäftigter mit dem Tod nicht den Anspruch auf Jahresurlaub verliert. Deswegen können Erben einen Ausgleich verlangen. Das Bundesarbeitsgericht sieht Probleme mit Blick auf das deutsche Erbrecht. So hätten die Luxemburger Richter nicht entschieden, »ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt«. Zudem sei anerkannt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub erlöschen könne, wenn der Urlaub für den Arbeitnehmer keine Erholungswirkung mehr habe. Das sei nach dem Tod der Fall. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -