Mutmaßlicher Terrorist in der Türkei getötet

Ausnahmezustand ging in die Verlängerung

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Ankara. Bei einem Polizeieinsatz in der türkischen Hauptstadt Ankara ist ein mutmaßlicher islamistischer Selbstmordattentäter getötet worden. Wie Staatsmedien berichteten, stürmte eine Anti-Terror-Einheit am Mittwochmorgen die Wohnung von Ahmet B. im Außenbezirk Etimesgut. Der 24-Jährige habe auf die Polizisten gefeuert anstatt sich zu ergeben, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu. Daraufhin sei der mutmaßliche Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) erschossen worden.

Den Berichten zufolge beschlagnahmte die Polizei Sprengstoff in der Wohnung des Mannes aus der südtürkischen Provinz Adana. Ahmet B. habe »Menschenansammlungen« im Visier gehabt, sagte der Gouverneur von Ankara, Ercan Topaca. Der Mann hatte demnach das Alte Parlament sowie das Mausoleum des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk ausgekundschaftet. Die Polizei erhielt vor dem Zugriff einen Hinweis zu Ahmet B.

Bei einem Raketenangriff in der südosttürkischen Provinz Diyarbakir sind zwei Sicherheitskräfte getötet worden. Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK habe in der Region Lice einen Minibus mit Dorfschützern beschossen, der daraufhin Feuer fing, berichtete die Nachrichtenagentur DHA am Mittwoch. Zwei weitere Dorfschützer seien verletzt worden. Die PKK bekannte sich zunächst nicht zu dem Anschlag. Dorfschützer sind Hilfskräfte aus der Region, die vom Staat bewaffnet und im Kampf gegen die PKK eingesetzt werden.

Gut drei Monate nach dem Putschversuch in der Türkei ist der von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan verhängte Ausnahmezustand in die Verlängerung gegangen. Die Verlängerung um weitere 90 Tage trat am Mittwoch um 1 Uhr (Ortszeit) in Kraft. Der Notstand dauert damit mindestens bis Mitte Januar an. Erdogan hat eine weitere Verlängerung ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Während des Ausnahmezustands kann der Staatspräsident weitgehend per Dekret durchregieren. Die Dekrete haben Gesetzeskraft und müssen vom Parlament nur im Nachhinein gebilligt werden. Agenturen/nd Kommentar Seite 4

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